Berufsbild, Organisation und Lotsreviere


Zitat aus dem deutschen Seelotsgesetz:
"Seelotse ist, wer nach behördlicher Zulassung berufsmäßig auf Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Häfen oder über See Schiffe als orts- und schifffahrtskundiger Berater geleitet."



Berufsbild

Das deutsche Lotswesen hat eine lange Tradition. Nach historischen Quellen nahmen bereits im 13. bis 14. Jahrhundert ortskundige Fischer die Aufgabe eines Lotsen wahr. Im Jahr 1299 wird im Lübschen Schiffs- und Seerecht erstmals der Lotse auf der Trave erwähnt. Im Jahre 1656 tritt mit der "Hamburger Pilotage Ordnung" die älteste deutsche Lotsordnung in Kraft. Die erste staatliche Lotsenstation wird 1784 an der Ostseeküste bei Bülk nahe Kiel eröffnet.


Die heutige Struktur ist das Ergebnis dieser jahrhundertelangen Entwicklung, die ihren Abschluss im Seelotsgesetz von 1954 fand. An der grundsätzlichen Aufgabe hat sich dabei eigentlich wenig geändert. Der Rat der Lotsen ist besonders in engen und schwierigen Fahrwassern gefragt - auf Meeren, Flüssen und Kanälen. Sie geleiten das Schiff aufgrund ihrer detaillierten Ortskenntnis durch alle Untiefen und Gefahren. Sie helfen dem Kapitän, der eventuell noch nie in diesen Gewässern war, auch bei extremen Wetterverhältnissen mit Nebel, Sturm und Eisgang sicher das Ziel zu erreichen.


Die Lotsen sind Teil des "Verkehrssicherungssystems Deutsche Küste" und bilden einen wichtigen Pfeiler der maritimen Wirtschaft in der exportorientierten Bundesrepublik. Sie sehen sich in erster Linie der Sicherheit der Schifffahrt und dem Schutz der Umwelt verpflichtet. Erst an zweiter Stelle rangiert die betriebswirtschaftliche Dienstleistung an das Schiff. Nicht von ungefähr sieht deshalb das Seelotsgesetz vor, dass die rund 850 deutschen See- und Hafenlotsen freiberuflich tätig sind. Somit kann der Lotse seine Entscheidungen frei von wirtschaftlichem Druck fällen. Gleichwohl erfüllen die Lotsen durch die Einbindung in das Sicherheitskonzept der Reviere eine öffentliche Aufgabe, ihr Beruf ist daher staatlich gebunden. Das deutsche Seelotsgesetz ist das einzige Gesetz dieser Art, das ins Japanische und Chinesische übersetzt worden ist. Korea, Taiwan und andere Staaten ziehen es als Vorbild für die eigenen Vorschriften heran.

Jeder deutsche Lotse ist im Besitz des höchsten nautischen Patentes (Kapitän in der weltweiten Fahrt) und hat somit selbst eine lange Erfahrungszeit hinter sich. Er durchläuft zusätzlich eine intensive Ausbildung für sein zukünftiges Revier. Anschließend sammelt er in diesem Revier über mehrere Jahre Erfahrungen, bevor er Schiffe jeder Größe lotsen darf. Die beratenen Kapitäne vertrauen auf diesen hohen qualitativen Ausbildungsstandard und übergeben dem Lotsen in der Regel die nautische Führung des Schiffes. Er ist in allen nautischen Belangen der kompetente und sachkundige Ansprechpartner. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit führen die Lotsen auf vielen Revieren neben der Tätigkeit an Bord eine Radarberatung aus den modernen Revierzentralen zur Unterstützung der Kollegen auf den Schiffen durch.


Nicht zuletzt Dank der Lotsen an Bord ist die Unfallrate in den deutschen Revieren auf ein absolutes Minimum gesunken, obwohl die Verkehrsdichte ständig zugenommen und die Größe der Schiffe sich in den letzten 20 Jahren verdoppelt hat. Tiefgang und Breite reizen die Fahrrinnen bis an die äußersten Grenzen aus. Stark reduzierte und dadurch oft übermüdete Besatzungen erhöhen das Unfallrisiko zusätzlich. Um diese Gefahren zu minimieren, sind Weitsicht und Augenmaß von revierkundigen, erfahrenen und unabhängigen Lotsen unverzichtbar!




Organisation

Obwohl jeder Lotse nach eigener Verantwortung als Freiberufler tätig ist, haben Sie sich zur Organisation und Verwaltung eines ständig verfügbaren Lotsdienstes regional zusammengeschlossen. Dieser Zusammenschluss als Körperschaft des öffentlichen Rechtes wird "Lotsenbrüderschaft" genannt. Im Rahmen der Selbstverwaltungsaufgaben wählen die Lotsen einen "Primus inter Pares" den sogenannten Ältermann, der die Interessen seiner Kollegen gegenüber Politik, maritimer Wirtschaft und Schifffahrtsverwaltung vertritt. Unterschieden wird in einigen Regionen zwischen Hafen- und Seelotsen. Dies hat seine Ursache in der unterschiedlichen Zuständigkeit für die Seeschifffahrtsstraßen in Deutschland (unter Aufsicht des Bundes) und für die regionalen Häfen (unter Aufsicht der jeweiligen Kommune). In den meisten Fällen üben die Seelotsen in der Fortsetzung ihrer Tätigkeit auch die Funktion des Hafenlotsen aus. Nur im Bereich des Hamburger Hafens und in Bremerhaven gibt es eigenständige Hafenlotsen-Brüderschaften, die nicht dem Seelotsgesetz, sondern kommunalen Verordnungen unterliegen. Zu der regionalen Aufteilung der See- und Hafenlotsenbrüderschaften erfahren Sie hier mehr.




 








 

Die wichtigste Anforderung, die von den Aufsichtsbehörden im Rahmen des Seelotsgesetzes an die Brüderschaften gestellt wird, ist die schon vorher genannte "ständige Verfügbarkeit". Das heißt: Die Lotsen müssen sicherstellen, dass jedes Schiff innerhalb der in der Lotsverordnung vorgeschriebenen Zeit einen Lotsen erhält! Diese Anforderung wird im Zuge des derzeitigen Nachwuchsmangels immer mehr zur größten Herausforderung. Dies ist nur möglich durch eine große Selbstdisziplin innerhalb der dafür geschaffenen "Reihenbört". Dieses System lässt sich mit der Arbeitsweise an einem Taxistand vergleichen: Wer als Lotse ganz vorne steht, bekommt das nächste zu lotsende Schiff. Wenn er seinen Dienst an Bord beendet hat, stellt er sich hinten wieder an und rückt immer weiter nach vorne, bis er erneut an der Reihe ist. Egal, wie viele Schiffe einen Lotsen innerhalb kürzester Zeit bestellt haben, müssen diese ohne Verzögerung bedient werden. Ebenso wie ein Taxifahrer nicht weiß, wann der nächste Kunde in seinen Wagen steigt, können die Lotsen niemals planen, wie lange die Bereitschaftszeit zwischen zwei Einsätzen dauert. Die ständige Abrufbarkeit an 365 Tagen im Jahr zu jeder Tages- oder Nachtzeit erfordert ein hohes Maß an Flexibilität von den Lotsen und ihren Familien. Deutschland ist eines der wenigen Länder weltweit, in denen die Lotsen in den letzten 20 Jahren keine Wartezeiten für Schiffe verursacht haben!




Lotsreviere

Das deutsche Lotswesen unterteilt sich in 9 verschiedene Brüderschaften.
Die Seelotsen:

  • Lotsenbrüderschaft Emden
  • Lotsenbrüderschaft Weser II / Jade
  • Lotsenbrüderschaft Weser I
  • Lotsenbrüderschaft Elbe
  • Lotsenbrüderschaft Nord-Ostsee-Kanal I
  • Lotsenbrüderschaft Nord-Ostsee-Kanal II, Kiel, Lübeck, Flensburg
  • Lotsenbrüderschaft Wismar, Rostock, Stralsund

Die Hafenlotsen:

  • Hafenlotsengesellschaft Bremerhaven
  • Hafenlotsenbrüderschaft Hamburg

In der folgenden Karte sind die Einsatzgebiete der Brüderschaften dargestellt. Klicken Sie direkt in ein Lotsrevier oder oben auf den Namen, um mit der Homepage der jeweiligen Brüderschaft verbunden zu werden!





 
 
E-Mail
Anruf